§ 115 BAO
Es begründet keine Unschlüssigkeit, wenn die Behörde bei mehrfachen Abänderungen von Vorbringen späteren Sachverhaltsdarstellungen die geringere Glaubwürdigkeit beimisst.
VwGH 26.07.2000, 95/14/0081
§ 115 BAO
Es begründet keine Unschlüssigkeit, wenn die Behörde bei mehrfachen Abänderungen von Vorbringen späteren Sachverhaltsdarstellungen die geringere Glaubwürdigkeit beimisst.
VwGH 26.07.2000, 95/14/0081