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Praxisfragen zum Umgründungs-(steuer-)recht UmS 35/8/01

SteuernDr. Werner Wiesner; Mag. Dr. Walter SchwarzingerSWK 2001, S 291 Heft 8 v. 10.3.2001

Zusammenfassung: Die Zusammenfügung zweier nicht protokollierter Einzelunternehmen zu einem einheitlichen Betrieb kann nicht als Zusammenschluss qualifiziert werden.

Rechtsgrundlagen: Art IV UmgrStG; z 411 EStR 2000; Rz 436 EStR 2000

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