Zusammenfassung: Der BFH prüft, ob die Kosten, die dem Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft mit Beteiligungen von Familienangehörigen infolge der unentgeltlichen Gebrauchsüberlassung eines Wirtschaftsguts entstehen, als Werbungskosten oder Betriebsausgaben in Abzug gebracht werden dürfen.
BFH, 28.03.2000, VIII R 68/96