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Bildungsfreibetrag: Kostenüberwälzung im Rahmen einer fremdüblichen Leistungserbringung nicht schädlich

SteuernBMFSWK 2001, S 215 Heft 6 v. 15.2.2001

Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Auslegung des Vergütungsbegriffs in § 4 Abs 4 Z 8 EStG 1988 Stellung.

Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 4 Z 8 EStG 1988

Weiterführende Hinweise: BMF, 16.01.2001

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