§ 49 Abs 1 lit a FinStrG
Nur eine begründete Unschuldsbehauptung kann eine erfolgversprechende Anfechtung eines Straferkenntnisses bewirken.
VwGH 22.06.2001, 2001/13/0126
§ 49 Abs 1 lit a FinStrG
Nur eine begründete Unschuldsbehauptung kann eine erfolgversprechende Anfechtung eines Straferkenntnisses bewirken.
VwGH 22.06.2001, 2001/13/0126