Zusammenfassung: Das BMF spricht sich für eine Aufrundung des Kilometergelds auf volle Cent in der Lohnverrechnung aus, fügt aber hinzu, dass die Anwendung dieser Rundungsbefugnis bei den Werbungskosten nicht in Betracht kommt.
Rechtsgrundlagen: § 26 Z 4 lit a EStG 1988