§ 311 Abs 2 BAO
Im Fall einer nicht mehr vorliegenden Entscheidungspflicht der Behörde kommt die Geltendmachung eines Devolutionsantrags nicht mehr in Betracht.
VwGH 22.06.2001, 2000/13/0178
§ 311 Abs 2 BAO
Im Fall einer nicht mehr vorliegenden Entscheidungspflicht der Behörde kommt die Geltendmachung eines Devolutionsantrags nicht mehr in Betracht.
VwGH 22.06.2001, 2000/13/0178