Zusammenfassung: Das BMF beschreibt die Vorgangsweise bei fehlender Identität zwischen Stromlieferant und Netzbetreiber. In diesem Zusammenhang nimmt das BMF zur Bestimmung des Leistungsorts, zur Rechnungslegung für Stromlieferungsverträge und Stromnutzungsverträgen und zum Übergang de Abgabenschuld Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 7 Z 37 ElWOG; § 8 ElWOG; § 11 UStG; § 12 UStG 1994; § 19 Abs 1 Satz 2 UStG 1994