Art 5 Abs 8 6. MWSt-RL; Art 17 Abs 5 6. MWSt-RL
Der EuGH nimmt zum vorsteuerabzugsrecht für die Aufwendungen für Dienstleistungen, die in einem unmittelbaren Konnex zum wirtschaftlichen Tätigkeitsbereich im Rahmen einer Vermögensübertragung stehen und somit als allgemeine Kosten des übertragenden zu qualifizieren sind.