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Schätzungsberechtigung der Abgabenbehörde bei Kalkulationsdifferenzen von mehr als 10%

SteuernSWK 2001, S 752 Heft 30 v. 20.10.2001

Zusammenfassung: Kalkulationsunterschiede von über 10 % rechtfertigen eine Hinzuschätzung.

FLD für Wien, NÖ und Bgld, Senat II/9, 07.09.2001

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