Zusammenfassung: Das BMF weist darauf hin, die Mitgliedschaft an Agrargemeinschaften bis auf weiteres steuerlich nicht als Genussrechte zu qualifizieren.
Rechtsgrundlagen: EStR 2000, AÖFV Nr 232/2000
Weiterführende Hinweise: BMF, 08.10.2001, GZ 06 3101/1-IV/6/01