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Schirme in der Gastwirtschaft sind keine pauschalierungsfähigen Gaststätten

SteuernBMFSWK 2001, S 733 Heft 30 v. 20.10.2001

Zusammenfassung: Das BMF vertritt die Ansicht, dass "Schirme" im Gastronomiebereich, also Jausenstationen für den Getränke- und Speisenverzehr im Freien nicht als Gaststätten zu qualifizieren sind, die die Pauschalierung in Anspruch nehmen könnten.

Rechtsgrundlagen: § 2 VO BGBl II Nr 297/1999; Rz 4299 EStR 2000; Rz 4300 EStR 2000

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