§ 39 BAO
Die Zeugen Jehovas sind in Ermangelung einer vorgesehen Vermögensbindung für den Fall der Vereinsauflösung nicht als gemeinnütziger Verein zu qualifizieren.
VwGH 09.08.2001, 98/16/0395
§ 39 BAO
Die Zeugen Jehovas sind in Ermangelung einer vorgesehen Vermögensbindung für den Fall der Vereinsauflösung nicht als gemeinnütziger Verein zu qualifizieren.
VwGH 09.08.2001, 98/16/0395