Art 95 Abs 1 EG-V; Art 90 EG
Die Pauschalbestimmung der Bemessungsgrundlage für die Verbrauchsteuer, die im Rahmen der Einfuhr von Kraftfahrzeugen eingehoben wird, ist gemeinschaftsrechtskonform, wenn sich die Abgabenbelastung nicht von jener inländischer Fahrzeuge unterscheidet.