Zusammenfassung: Restwertentschädigungsleistungen der Gemeinde für den Abbruch eines Hauses in einem Sanierungsgebiet unterliegt nicht der Umsatzsteuerpflicht.
BFH, 26.10.2000, V R 10/00
Rechtsgrundlagen: § 1 UStG
Zusammenfassung: Restwertentschädigungsleistungen der Gemeinde für den Abbruch eines Hauses in einem Sanierungsgebiet unterliegt nicht der Umsatzsteuerpflicht.
BFH, 26.10.2000, V R 10/00
Rechtsgrundlagen: § 1 UStG