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Aktuelle Kurzinformationen - Rechtsprechung Einkommensteuer

KurzinfoSWK 2001, K 17 Heft 30 v. 20.10.2001

Zusammenfassung: Die Kosten für eine Ayur-Veda-Behandlung können bei Vorlage eines amtsärztlichen Gutachtens bezüglich der medizinischen Indikation der Behandlung als außergewöhnliche Belastungen in Abzug gebracht werden.

BFH, 01.02.2001, III R 22/00

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