Zusammenfassung: Die FLD prüft, ob die Kosten eines Verkehrspiloten für die Beschaffung eines Flugnavigationsempfängers, eines Notebooks und eines Walkmans sowie für den Abschluss einer Unfallversicherung als Werbungskosten in Abzug gebracht werden dürfen und bejaht die Zulässigkeit von Anfragen beim Dienstgeber des Steuerschuldners zur Ermittlung des Sachverhalts.
FLD für Wien, NÖ und Bgld, II/12, 27.04.2000