§ 91 Abs 2 FinStrG
Der Beschwerdeführer wird durch die Beschlagnahme von Computerausdrucken nicht beeinträchtigt.
VwGH 10.05.2001, 98/15/0180; VwGH 10.05.2001, 98/15/0181
§ 91 Abs 2 FinStrG
Der Beschwerdeführer wird durch die Beschlagnahme von Computerausdrucken nicht beeinträchtigt.
VwGH 10.05.2001, 98/15/0180; VwGH 10.05.2001, 98/15/0181