§ 2 Abs 4 LVO, BGBl Nr 322/1990
Ein geplanter Verkauf von Liegenschaften ist bei der Beurteilung der Einkunftsquelleneigenschaft eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs unmaßgeblich.
VwGH 10.05.2001, 95/15/0084
§ 2 Abs 4 LVO, BGBl Nr 322/1990
Ein geplanter Verkauf von Liegenschaften ist bei der Beurteilung der Einkunftsquelleneigenschaft eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs unmaßgeblich.
VwGH 10.05.2001, 95/15/0084
