Art 11 Teil A Abs 3 lit b 6. MWSt-RL; Art 11 Teil C Abs 1 6. MWSt-RL
Der EuGH nimmt zur maßgeblichen Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer bei Verkäufen gegen Barzahlung und nachträglicher Gewährung von Preisnachlässen in Form von Gutschriften Stellung.

