§ 81 Abs 2 BAO
Der VwGH nimmt zur Namhaftmachung einer vertretungsberechtigten Person durch Vorlage einer Vollmacht Stellung.
VwGH 27.02.2001, 96/13/0100
§ 81 Abs 2 BAO
Der VwGH nimmt zur Namhaftmachung einer vertretungsberechtigten Person durch Vorlage einer Vollmacht Stellung.
VwGH 27.02.2001, 96/13/0100
