Zusammenfassung: Die Autoren beschreiben in ihrem Beitrag die maßgeblichen Rechtsgrundlagen für die Prokura und nehmen in diesem Zusammenhang zur subjektiven Erteilungslegitimation und den Formvorschriften bei Erteilung der Prokura Stellung. Weiters umschreiben sie den Kreis der potentiellen Prokuristen, erörtern die Zeichnungsmodalitäten und die Reichweite der Prokura und geben eine Übersicht über die Beendigungsformen der Prokura. Erwägungen zum Anwendungsbereich der Gesamt- und der Filialprokura runden den Beitrag schließlich ab.

