Zusammenfassung: Der Autor nimmt in einer kritischen Auseinandersetzung mit einem Beitrag Konezny zu den Zusammenhängen zwischen dem Realisations- und Imparitätsgrundsatz und dem Leistungsfähigkeitsprinzip Stellung und spricht sich dafür aus, die anfallenden Zinsen aus betrieblichen Pensionszusagen im Fall der Gewinnbestimmung durch Vermögensvergleich im Sinne einer periodengerechten Gewinnbestimmung in jener Zeitperiode zu berücksichtigen, für welche die Zinsen geleistet werden (pro rata temporis-Erfassung).

