§ 5 Abs 2 lit a KommStG; § 5 Abs 2 lit b KommStG
Der VwGH erörtert, dass für Abfindungszahlungen anlässlich der Pensionierung und Überbrückungsleistungen keine Kommunalsteuer zu entrichten ist.
VwGH 23.04.2001, 98/14/0176
§ 5 Abs 2 lit a KommStG; § 5 Abs 2 lit b KommStG
Der VwGH erörtert, dass für Abfindungszahlungen anlässlich der Pensionierung und Überbrückungsleistungen keine Kommunalsteuer zu entrichten ist.
VwGH 23.04.2001, 98/14/0176