§ 68 Abs 1 EStG 1988
Die Inanspruchnahme der steuerlichen Begünstigungen für Überstundenzuschläge setzt die Konkretisierung der Anzahl und der zeitlichen Lage der Überstunden voraus.
VwGH 25.04.2001, 96/13/0029
§ 68 Abs 1 EStG 1988
Die Inanspruchnahme der steuerlichen Begünstigungen für Überstundenzuschläge setzt die Konkretisierung der Anzahl und der zeitlichen Lage der Überstunden voraus.
VwGH 25.04.2001, 96/13/0029