§ 308 BAO
Der VwGH bestimmt den für Rechtsanwälte maßgeblichen Sorgfaltsmaßstab im Rahmen der Prüfung der beantragten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
VwGH 15.03.2001, 98/16/0051
§ 308 BAO
Der VwGH bestimmt den für Rechtsanwälte maßgeblichen Sorgfaltsmaßstab im Rahmen der Prüfung der beantragten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
VwGH 15.03.2001, 98/16/0051
