Zusammenfassung: Der Autor weist in seinem Beitrag nach, dass die Umwandlung einer GesBR in eine EEG als übertragende Umwandlung und bei Erfüllung der Voraussetzungen des Art IV UmgrstG als Zusammenschluss zu qualifizieren ist, allerdings keinen steuerbaren Umsatz begründet.
Rechtsgrundlagen: Art IV UmgrStG; § 26 Abs 1 Z 2 UmgrStG; § 22 Abs 2 UmgrStG; § 12 Abs 10 UStG 1994; § 12 Abs 11 UStG 1994

