Zusammenfassung: Die Ausgaben einer Französischlehrerin für den Besuch eines Englischsprachkurses können steuerlich nicht als Fortbildungskosten in Abzug gebracht werden.
FLD für Wien, NÖ und Bgld, Berufungssenat II/9, 04.07.2001
Weiterführende Hinweise: vgl VwGH, 18.03.1986, 85/14/0156