§ 2 Abs 5 Z UStG 1972
Auch eine maßgebliche Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse schließt eine rückwirkende Qualifikation einer wirtschaftlichen Tätigkeit als Einkunftsquelle aus.
VwGH 31.01.2001, 95/13/0032; VwGH 95/13/0033
§ 2 Abs 5 Z UStG 1972
Auch eine maßgebliche Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse schließt eine rückwirkende Qualifikation einer wirtschaftlichen Tätigkeit als Einkunftsquelle aus.
VwGH 31.01.2001, 95/13/0032; VwGH 95/13/0033