§ 34 EStG 1988
Die Herabsetzung des Kindesunterhalts um drei Prozentpunkte im Fall des Vorliegens eines Unterhaltsanspruchs eines Ehepartners ist auch im Steuerrecht zu berücksichtigen.
VwGH 30.01.2001, 2000/14/0184
§ 34 EStG 1988
Die Herabsetzung des Kindesunterhalts um drei Prozentpunkte im Fall des Vorliegens eines Unterhaltsanspruchs eines Ehepartners ist auch im Steuerrecht zu berücksichtigen.
VwGH 30.01.2001, 2000/14/0184