Zusammenfassung: In dem Informationsschreiben des BMF wird ein Mustervordruck für eine Offenlegungserklärung bezüglich ausländischer Investmentfonds abgedruckt, der den Anfall der Sicherungssteuer verhindern soll. Gleichzeitig wird auf die Einbehaltungs- und Abfuhrverpflichtung und Haftung der depotführenden Bank hingewiesen.
Rechtsgrundlagen: § 42 Abs 4 InvFG 1993; § 42 Abs 1 InvFG 1993