§ 4 Abs 4 EStG 1988
Ein Journalist kann seine Ausgaben für Fachliteratur auch dann als Betriebsausgaben geltend machen, wenn er den Verlag und Buchtitel in den Rechnungen nicht näher konkretisiert.
VwGH 30.01.2001, 96/14/0154
§ 4 Abs 4 EStG 1988
Ein Journalist kann seine Ausgaben für Fachliteratur auch dann als Betriebsausgaben geltend machen, wenn er den Verlag und Buchtitel in den Rechnungen nicht näher konkretisiert.
VwGH 30.01.2001, 96/14/0154