§ 167 Abs 2 BAO
Bei Provisionszahlungen an eine ausländische Gesellschaft, die ihren Unternehmenssitz in einem Steueroasenland hat, trifft den Abgabenschuldners eine erhöhte Beteiligungspflicht zum Nachweis der betrieblichen Veranlassung.
§ 167 Abs 2 BAO
Bei Provisionszahlungen an eine ausländische Gesellschaft, die ihren Unternehmenssitz in einem Steueroasenland hat, trifft den Abgabenschuldners eine erhöhte Beteiligungspflicht zum Nachweis der betrieblichen Veranlassung.