§ 4 Abs 4 EStG 1988
Die steuerliche Anerkennungsfähigkeit von Verträgen zwischen Familienangehörigen setzt die Fremdüblichkeit sowie die inhaltliche Bestimmtheit und Nachvollziehbarkeit der Verträge voraus.
VwGH 19.12.2000, 95/14/0037
§ 4 Abs 4 EStG 1988
Die steuerliche Anerkennungsfähigkeit von Verträgen zwischen Familienangehörigen setzt die Fremdüblichkeit sowie die inhaltliche Bestimmtheit und Nachvollziehbarkeit der Verträge voraus.
VwGH 19.12.2000, 95/14/0037