§ 22 BewG; § 21 BewG
Im Gegensatz zu Fortschreibungsbescheiden können Fehlerkorrekturen nicht auf Grundlage von Nachfeststellungsbescheiden durchgeführt werden.
VwGH 14.12.2000, 98/15/0039
§ 22 BewG; § 21 BewG
Im Gegensatz zu Fortschreibungsbescheiden können Fehlerkorrekturen nicht auf Grundlage von Nachfeststellungsbescheiden durchgeführt werden.
VwGH 14.12.2000, 98/15/0039