§ 41 Abs 2 FLAG
Leistungsvergütungen an einen zu 25 % beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer sind als Arbeitslohn zu qualifizieren.
VwGH 19.12.2000, 99/14/0166
§ 41 Abs 2 FLAG
Leistungsvergütungen an einen zu 25 % beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer sind als Arbeitslohn zu qualifizieren.
VwGH 19.12.2000, 99/14/0166