§ 2 Abs 1 lit c FLAG
Der mit einer Antritt einer Erwerbstätigkeit begründete Entfall der Selbsterhaltungsunfähigkeit berechtigt nicht die rückwirkende Folgerung auf eine ursprünglich nur temporär vorgelegene Unterhaltsunfähigkeit.
VwGH 21.02.2001, 96/14/0139