§ 31 Abs 2 Z 2 ZollG 1988
Für die Einfuhr von Gemälden ist keine Einfuhrumsatzsteuer zu bezahlen.
VwGH 07.12.2000, 98/16/0312
§ 31 Abs 2 Z 2 ZollG 1988
Für die Einfuhr von Gemälden ist keine Einfuhrumsatzsteuer zu bezahlen.
VwGH 07.12.2000, 98/16/0312