§ 10 Abs 2 Z 11 UStG 1972
Die Befugnis zur Mitbenutzung einer Sauna in einem Fitnesscenter ist als unselbständige Nebenleistung zu qualifizieren.
VwGH 28.11.2000, 97/14/0007
§ 10 Abs 2 Z 11 UStG 1972
Die Befugnis zur Mitbenutzung einer Sauna in einem Fitnesscenter ist als unselbständige Nebenleistung zu qualifizieren.
VwGH 28.11.2000, 97/14/0007