§ 29 FinStrG
Der VwGH erörtert, dass die Person des Verdächtigen eines Finanzdelikts in einer Selbstanzeige hinreichend konkretisiert werden muss. Unklarheiten bezüglich der strafbefreienden Wirkung einer Selbstanzeige stehen der Eröffnung eines Finanzstrafverfahrens aber nicht entgegen.