§ 162 BAO
Die steuerliche Anerkennung als Betriebsausgabe setzt eine Besteuerung beim Leistungsempfänger nicht voraus.
VwGH 28.11.2000, 97/14/0062
§ 162 BAO
Die steuerliche Anerkennung als Betriebsausgabe setzt eine Besteuerung beim Leistungsempfänger nicht voraus.
VwGH 28.11.2000, 97/14/0062