Zusammenfassung: Unterhaltszahlungen eines geschiedenen Ehegatten an ein Kind können nur im Ausmaß des Unterhaltsabsetzbetrags als außergewöhnliche Belastung steuerlich anerkannt werden.
FLD Wien, NÖ, Bgld, Senat II/12, 31.01.2001
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Zusammenfassung: Unterhaltszahlungen eines geschiedenen Ehegatten an ein Kind können nur im Ausmaß des Unterhaltsabsetzbetrags als außergewöhnliche Belastung steuerlich anerkannt werden.
FLD Wien, NÖ, Bgld, Senat II/12, 31.01.2001
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