§ 13 Abs 5 AVG
Der VfGH bejaht die Rechtzeitigkeit einer Berufung, die mittels Telefax nach Ende der Amtsstunden, aber innerhalb der Berufungsfrist bei der Behörde einlangt.
VfGH 26.06.2000, B 460/00
§ 13 Abs 5 AVG
Der VfGH bejaht die Rechtzeitigkeit einer Berufung, die mittels Telefax nach Ende der Amtsstunden, aber innerhalb der Berufungsfrist bei der Behörde einlangt.
VfGH 26.06.2000, B 460/00