RL 93/89/EWG ; Art 7 lit d RL 93/89/EWG ; Art 137 B-VG; Art 7 lit h RL 93/89/EWG
Der Autor beschreibt die Folgen eines Erkenntnisses des VfGH, in dem dieser darlegte, dass die Prüfung der Staatshaftungs- und Rückerstattungsansprüche infolge überhöhter Mautzahlungen auf der Brenner-Autobahn nicht in den Kompetenzbereich des VfGH falle, sondern den ordentlichen Gerichten zuzuweisen sei.