§ 1 Abs 1 Z 2 lit b UStG 1972
Medikamentenlieferungen eines praktischen Arztes und Betreibers einer Hausapotheke nach Kroatien unterliegen als Sachspenden der Eigenverbrauchsbesteuerungspflicht.
VwGH 23.11.2000, 95/15/0123
§ 1 Abs 1 Z 2 lit b UStG 1972
Medikamentenlieferungen eines praktischen Arztes und Betreibers einer Hausapotheke nach Kroatien unterliegen als Sachspenden der Eigenverbrauchsbesteuerungspflicht.
VwGH 23.11.2000, 95/15/0123