§ 293 BAO
Der VwGH erörtert, dass die bescheidmäßige Berichtigung nach § 293 BAO keine inhaltliche Umgestaltung eines Bescheids ermöglicht und nimmt Stellung zu Rechtsmittelmöglichkeiten gegen den Berichtigungsbescheid.
VwGH 31.10.2000, 95/15/0088
§ 293 BAO
Der VwGH erörtert, dass die bescheidmäßige Berichtigung nach § 293 BAO keine inhaltliche Umgestaltung eines Bescheids ermöglicht und nimmt Stellung zu Rechtsmittelmöglichkeiten gegen den Berichtigungsbescheid.
VwGH 31.10.2000, 95/15/0088