§ 294 Abs 1 BAO
Der VwGH nimmt zur Feststellungspflicht der Behörde infolge eines Widerrufs der Aussetzung der Einhebung Stellung.
VwGH 26.09.2000, 99/13/0200
§ 294 Abs 1 BAO
Der VwGH nimmt zur Feststellungspflicht der Behörde infolge eines Widerrufs der Aussetzung der Einhebung Stellung.
VwGH 26.09.2000, 99/13/0200