§ 2 Abs 3 EStG 1988
Der VwGH erörtert, unter welchen Voraussetzungen ein von vornherein befristetes Projekt steuerlich als Einkunftsquelle qualifiziert werden kann.
VwGH 26.09.2000, 98/13/0012
§ 2 Abs 3 EStG 1988
Der VwGH erörtert, unter welchen Voraussetzungen ein von vornherein befristetes Projekt steuerlich als Einkunftsquelle qualifiziert werden kann.
VwGH 26.09.2000, 98/13/0012