Zusammenfassung: Der Autor behandelt in seinem Beitrag die Frage, ob eine handelsrechtliche Ansatzpflicht für Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für unechte Gemeinkosten besteht und beim Mindestansatz der Herstellungskosten berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang prüft er auch, ob sich aus den Vorgaben der Bilanzrichtlinie eine Aktivierungspflicht ableiten lässt.