§ 237 BAO
Der VwGH nimmt zu den Bestimmungsmerkmalen einer Unbilligkeit nach § 237 Abs 1 BAO Stellung.
VwGH 30.03.2000, 99/16/0098
§ 237 BAO
Der VwGH nimmt zu den Bestimmungsmerkmalen einer Unbilligkeit nach § 237 Abs 1 BAO Stellung.
VwGH 30.03.2000, 99/16/0098